Die Entscheidung über die Verwendung von Stiftungsmitteln erfolgt in einem mehrstufigen Auswahlverfahren. Zum Jahresende legt der Stiftungsvorstand Schwerpunkte für die künftige Stiftungsarbeit fest - für 2014 waren das die "Hilfe für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge" und "Trauerarbeit" - 2015 ist das beispielsweise "(Cyber)Mobbing", 2018 hingegen der Bereich "Intensivpflege". Dadurch kann die TRIBUTE TO BAMBI Stiftung auf gesellschaftlich relevante Themen aufmerksam machen und fungiert zudem als Sprachrohr für die unterstützten Organisationen.
Auf Basis eingehender Förderanträge sowie eigener Recherchen wird eine Vorschlagsliste von potentiellen Förderpartnern erarbeitet. Die Projekte dieser Vorschlagsliste werden unter anderem durch Gespräche und Vor-Ort-Besuche geprüft. Gerade die intensive Vor-Ort-Besichtigung ist elementar, um mögliche Herausforderungen zu erkennen und sich von der guten Arbeit der Projektpartner zu überzeugen. Ein Gutachten mit der Übersicht und Einschätzung des Stiftungsteams - ein Faktenblatt pro Organisation - wird dem Vorstand und Beirat zur Verfügung gestellt und dann im Rahmen einer gemeinsamen Sitzung ausführlich diskutiert. Der Stiftungsrat erhält diese Vorschlagsliste ebenfalls zur Information übermittelt. Abschließend erfolgt eine Auswertung der Stimmabgaben und eine Entscheidung des Vorstandes, der laut Satzung die Mittelvergabe beschließt. Förderungen erfolgen stets zweckgebunden und werden in einer schriftlichen Vereinbarung mit den Projektpartnern festgehalten. Die Verwendung der Gelder wird durch die Empfänger in Form eines Sach- und Finanzberichts dokumentiert und von der TRIBUTE TO BAMBI Stiftung geprüft.